Impressum
Nils Bachmann Garten- & Landschaftsgestaltung
Ludwig-Erhard-Str. 35 C
30982 Pattensen
Inhaber: Nils Bachmann
Bild- & Mediennachweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nils Bachmann Garten- und Landschaftsbau
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Garten- und Landschaftsbaubetrieb Nils Bachmann (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Privat- und Gewerbekunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen keinen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss dar.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung, die Annahme des Angebots in Textform oder durch Beginn der Arbeiten, wobei letzteres als stillschweigende Zustimmung zum Vertrag gilt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zum Angebot bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.2.3 Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen befugt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Vollmacht erteilt. Änderungen, die entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
2.4 Für Art und Umfang der Lieferung gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Falls vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wird bei fehlenden Sorten und Artikeln gleichwertiger Ersatz geliefert.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Pflegevertrag. Nicht ausdrücklich
vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Zusatz-, Änderungs- oder Mehrleistungen werden gesondert berechnet.
4. Pflicheten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, wie Leistungsverzeichnis, Lagepläne und weitere relevante Dokumente, zur Verfügung. Dazu zählen auch Informationen über alle relevanten Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Telefon, etc.).
4.2 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich die erforderlichen Lagerflächen sowie Anschlussmöglichkeiten (Baustrom, Bauwasser, etc.) zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung.
4.3 Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer über sämtliche technischen Einrichtungen sowie etwaige Gefahrenquellen zu informieren.
4.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer jederzeit freien Zugang zum Auftragsobjekt hat und keine Behinderungen bei der Durchführung der Arbeiten auftreten.
4.5 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass auf der Baustelle die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt und die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmern organisiert wird. Er ist ferner dafür verantwortlich, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig zu beschaffen.
4.6 Der Auftraggeber benennt einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner, der für die Anweisung von Stundenlohnarbeiten sowie für die Beauftragung von Zusatzleistungen und Lieferungen zuständig ist.
5. Preise, Pauschalen und Stundenlohn
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Leistungen zu Pauschalpreisen abgerechnet. Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und im Voraus vereinbart.5.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Ändern sich die Materialpreise, die für die Kalkulation des vereinbarten Preises maßgeblich sind, um mehr als 5 % (bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses), so ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, den Preis entsprechend nach oben oder unten anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die Materialpreise tatsächlich verändert haben. Der Auftraggeber wird mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden der Preisänderung in Textform informiert. Er kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Preisänderung widersprechen oder vom Vertrag zurücktreten. Auf die Bedeutung des Schweigens wird ausdrücklich hingewiesen. Erfolgt kein Widerspruch oder Rücktritt innerhalb der Frist, gilt der geänderte Preis als vereinbart.
6. An- und Abfahrtszeiten sowie Rüstzeiten
An- und Abfahrtszeiten sowie Rüstzeiten (einschließlich Be- und Entladen, Baustellenabsicherung und Aufräumarbeiten) gelten als Arbeitszeit und werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Ausführungsfristen
7.1 Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
7.2 Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, unvorhergesehenen Witterungsbedingungen oder Lieferverzögerungen sind von der Fristverlängerung erfasst. Bei wesentlichen Verzögerungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und eine neue Frist vereinbart.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen, wie z.B. die Bereitstellung von Materialien, Anschlussmöglichkeiten und Genehmigungen, rechtzeitig erbracht werden. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Naturbedingte Abweichungen
Der Auftraggeber erkennt an, dass Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau naturbedingten Einflüssen unterliegen. Naturbedingte Abweichungen, Auswucherungen, Bewuchs, Farbabweichungen, Setzungen oder Veränderungen durch Witterung stellen keinen Mangel dar.
10. Abnahme
10.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen und fordert ihn zur Abnahme auf.
10.2 Spätestens mit der Zusendung der Schlussrechnung wird die Fertigstellung der Arbeiten angezeigt.
10.3 Erfolgt innerhalb von 12 Tagen nach Zugang dieser Aufforderung keine Abnahme oder wird die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt die Leistung als abgenommen. Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen.
10.4 Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird er in der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen.
11. Mahnkosten und Verzugszinsen
11.1 Der Auftraggeber kommt spätestens 12 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
11.2 Werden Zahlungen nach Ablauf der oben genannten Frist nicht geleistet, so werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 € erhoben.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Pflanzen wird keine Gewähr für das Anwachsen übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
13. Gartenpflege-Abonnements
Gartenpflegeleistungen können im Rahmen eines Pflegeabonnements vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Pflegeabonnements können nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
16. Kündigung von Einzelaufträgen
Bei Kündigung vor Fertigstellung werden die bis dahin erbrachten Leistungen berechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
17. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers wurden unbestritten anerkannt oder durch ein Gericht festgestellt.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellt.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

